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Geregelte Informationen auf Lebensmittelverpackungen

TÜV SÜD-Tipp: Zutatenliste als sicherer Überblick für Verbraucher

Datum: 30.06.2014
Verpackungen sollen das Lebensmittel schützen, den Verbraucher informieren und den Kunden zum Kauf des Produktes animieren. Doch viele Verbraucher sind skeptisch - stimmt wirklich, was vorne und hinten drauf steht? Die Frage ist ebenso verständlich wie auch schwierig zu beantworten. Das Kleingedruckte kann helfen. Die Zutatenliste ist eine gesetzlich geregelte Informationsquelle auf verpackten Lebensmitteln. TÜV SÜD-Experten raten Verbrauchern deshalb, es für den schnellen Überblick über die Inhaltsstoffe verstärkt zu nutzen.

der Fülle von Verpackungsinformationen ist es für Viele nicht leicht, kurz und knapp einen Überblick über die Zusammensetzung des Lebensmittels zu bekommen. Die Zusammensetzung aber macht im Wesentlichen den Geschmack und die Qualität aus sowie in Folge auch den Preis des Produktes. „Das Zutatenverzeichnis liefert wichtige Kerninformationen, wenn es darum geht, sich über die stofflichen Qualitäten des Lebensmittels zu informieren“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD. Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich vor, dass Aussagen auf Verpackungen inhaltlich richtig sein müssen und den Verbraucher nicht in die Irre führen dürfen. Hersteller haben jedoch bei der Aufmachung von Verpackungen auch viele Gestaltungsfreiheiten, was sich in einer kaum zu überblickenden Zahl von werblichen Elementen auf Packungen ablesen lässt.

Die Hersteller verwenden für ihre Produkte gerne phantasievolle Produktnamen, und liefern die rechtlich korrekte Verkehrsbezeichnung in einer kleingedruckten textlichen Ergänzung. Viel mehr Informationen sind im Zutatenverzeichnis enthalten: In mengenmäßig absteigender Reihenfolge des Gewichtes, in denen sie verwendet wurden, finden Verbraucher alle wesentlichen im Endprodukt enthaltenen Zutaten der Rezeptur. Daxenberger dazu: „Stoffe, die an den ersten Positionen stehen, sind die Hauptbestandteile des Lebensmittels. Hier sieht man schnell, ob das Lebensmittel z.B. viel Energie hat oder welche wertbestimmenden Zutaten das Produkt enthält.“ Die häufigsten Allergieauslöser müssen unabhängig von ihrer Menge gekennzeichnet sein. Beispiele sind glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse oder Sojabohnen. Sie müssen ab Dezember 2014 auch für lose Ware angegeben werden.

Das Regelungswerk für Lebensmittelverpackungen ist jedoch viel umfangreicher, als dass man es im Supermarkt eindeutig und vergleichend zu anderen Produkten schnell erfassen könnte. Beispielsweise müssen Zusatzstoffe, die in einzelnen Zutaten enthalten sind, aber im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr haben, nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden – was viele Verbraucherinstitutionen kritisieren. Die Zutatenliste ist dennoch für den schnellen Überblick unerlässlich. Da die Packungsgröße keine Rückschlüsse auf die inhaltliche Menge zulässt, ist außerdem die Füllmenge eine verpflichtende Angabe. Zur zweifelsfreien Rückverfolgbarkeit ist auch der Name und die Anschrift des produktverantwortlichen Unternehmens unerlässlich. Nährwertangaben machen bereits heute fast alle Hersteller, verpflichtend müssen diese erst ab Dezember 2016 auf jeder Verpackung zu finden sein.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine weitere wichtige Kerninformation für den Großteil der Lebensmittel. Um Verbraucher zu informieren, wie lange das Produkt mindestens ohne Qualitätsverlust genossen werden kann, ist dieses in aller Regel notwendig. Ausnahmen sind sehr lang haltbare Lebensmittel wie Salz, Zucker und Essig. Die Erweiterung dieser Ausnahmen z. B. um trockene Nudeln, Reis und Tee wird derzeit diskutiert, um das ungerechtfertigte Wegwerfen von Lebensmitteln zu vermindern. Häufig sind Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch uneingeschränkt verzehrsfähig. Anders ist das bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie z. B. verpacktes Hackfleisch: Hier fordert der Gesetzgeber ein „Verbrauchsdatum“. Nach dessen Ablauf sollte der Verbraucher das Produkt nicht mehr verzehren, da er selbst meist nicht beurteilen kann, ob sich danach nicht etwa Krankheitserreger vermehrt haben und das Lebensmittel noch sicher ist.

Weitere Informationen zu TÜV SÜD unter www.tuev-sued.de.